Bereits am 28.08.2014 ist die EIDAS-Verordnung der Europäischen Union in Kraft getreten, die eine einheitliche Regelung von Identifizierungsdiensten und elektronischen Vertrauensdiensten in der EU sicherstellen soll. Seit 1.7.2016 liegen auch die für die meisten Bereiche die Durchführungsrechtsakte vor, so dass seit 1.7.2016 von den neuen Vertrauensdiensten, insbesondere dem elektronischen Siegel und den Erleichterungen gegenüber dem bisherigen Signaturgesetz Gebrauch gemacht werden kann.
Revisionssichere Digitalisierung, neue GoBD ab 1.1.2015 und EIDAS-Verordnung ab 1.7.2016